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Geschlechtergleichstellung und Gewaltprävention 

Die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern sowie eine geschlechtergerechte, diskriminierungs- und gewaltfreie Gesellschaft sind wesentliche Ziele des Sozialministeriums.

Gender Mainstreaming/Gender Budgeting

Österreich hat sich – auch auf Basis von internationalen Bestimmungen und Aktionsplänen der UNO und der EU – auf politischer und rechtlicher Ebene verpflichtet, die Gender-Mainstreaming-Strategie umzusetzen. Rechtliche Grundlagen in diesem Bereich stellen zum Beispiel das österreichische Bundes-Verfassungsgesetz und das Gleichbehandlungsgesetz dar.

Bund, Länder und Gemeinden setzen aktiv zahlreiche Maßnahmen um. Auf Bundesebene haben sich alle Ministerien sowie die Obersten Organe zur Interministeriellen Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming/Budgeting (IMAG GMB) zusammengeschlossen.

Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming im Sozialministerium

Im Sozialministerium wird die Gender-Mainstreaming-Strategieressortinternen Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming (AG GM) mit den Gender Mainstreaming-Beauftragten umgesetzt. Die AG GM unterstützt die Führungskräfte sowie Mitarbeiter:innen des Ministeriums bei der Umsetzung der Strategie in allen Fachbereichen.

Laufende Aktivitäten der AG GM umfassen Maßnahmen zur Sensibilisierung, wie etwa interne Informationsveranstaltungen und Vorträge im Rahmen der Grundausbildung, des Führungskräftelerngangs und für Delegationen sowie die Einbindung von Expertinnen und Experten.

Arbeitsschwerpunkt der AG GM war in den letzten Jahren insbesondere die Erarbeitung von „Analysen und Empfehlungen zur Reduzierung der geschlechtsspezifischen Verdienstunterschiede in Österreich“ (Gender-Pay-Gap-Strategie). Das Sozialministerium setzt Maßnahmen in Bereichen wie Reduzierung Gender Pay Gap, Gewaltprävention, Abbau von Geschlechterstereotypen oder Caring Masculinities, Gender - Gesundheit.

Vom Sozialministerium in Auftrag gegebene Studien und Analysen zu Gleichstellung:

Interministerielle Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming/Budgeting

Auf Bundesebene wird eine erfolgreiche Umsetzung des Ziels der tatsächlichen Gleichstellung von Männern und Frauen seit dem Jahr 2000 von einer Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gender Mainstreaming/Budgeting (IMAG GMB) – unter der Leitung des jeweils für Frauenangelegenheiten zuständigen Ressorts – unterstützt. Neben dem Sozialministerium sind alle anderen Bundesministerien, die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts, die Volksanwaltschaft, der Rechnungshof, das Parlament, die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst sowie die Bundesländer durch Beauftragte in dieser Arbeitsgruppe vertreten. 
Datenbank Gleichstellungsprojekte des BKA/Frauen

Gleichstellung in der wirkungsorientierten Verwaltung

Die wichtigste Rechtsgrundlage für die nationale Gleichstellungspolitik findet sich in der Österreichischen Bundesverfassung (Bundes-Verfassungsgesetz Art. 7 Abs. 2): „Bund, Länder und Gemeinden bekennen sich zur tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau. Maßnahmen zur Förderung der faktischen Gleichstellung von Frauen und Männern insbesondere zur Beseitigung tatsächlich bestehender Ungleichheiten sind zulässig.“

Die Gleichstellungsziele der Bundesministerien werden von der Wirkungscontrollingstelle des Bundes koordiniert. In den Arbeitsgruppen und Workshops der Wirkungscontrollingstelle sind die Mitglieder der AG GM des Sozialministeriums vertreten und tragen damit aktiv zu einer bundesweit koordinierten Vorgangsweise im Bereich der Gleichstellungsziele bei.

Letzte Aktualisierung: 3. März 2021