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Schulungszuschlag für Sozialhilfebezieher:innen

Bei Teilnahme an Nach- und Umschulungen bis zu 374 Euro pro Monat

Künftig erhalten alle Bezieher:innen von Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung einen Schulungszuschlag von bis zu 374 Euro pro Monat, wenn sie an Nach- und Umschulungen des Arbeitsmarktservices (AMS) teilnehmen. Dies wurde Ende Februar im Nationalrat beschlossen und nun im Bundesrat bestätigt.

Diese finanzielle Unterstützung zur Teilnahme an Nach- und Umschulungen war bisher nur für Sozialhilfe-Bezieher:innen mit einem zusätzlichen Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe vorbehalten.

“Der Schulungszuschlag ist eine treffsichere Maßnahme, um Betroffene bestmöglich beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.” – Bundesminister Johannes Rauch

Der Schulungszuschlag ist ein Anreiz, zusätzliche Schulungen in Anspruch zu nehmen, die vom Arbeitsmarktservice angeboten werden. Abhängig von der Dauer der Ausbildung erhalten Sozialhilfe-Bezieher:innen während der Ausbildung zusätzlich zur Sozialhilfe den Schulungszuschlag in folgender Höhe ausbezahlt:

  • Einfacher Schulungszuschlag: Ausbildungsdauer bis zu 4 Monate: 75 Euro pro Monat (Auszahlung durch das AMS)
  • Erhöhter Schulungszuschlag I: Ausbildungsdauer zwischen 4 und 12 Monate: 224 Euro pro Monat (Auszahlung des einfachen Schulungszuschlages in Höhe von 75 Euro durch das AMS; der Rest in Höhe von 149 Euro wird durch die Länder ausbezahlt)
  • Erhöhter Schulungszuschlag II: Ausbildungsdauer mehr als 12 Monate: 374 Euro pro Monat (Auszahlung des einfachen Schulungszuschlages in Höhe von 75 Euro durch das AMS; der Rest in Höhe von 299 Euro wird durch die Länder ausbezahlt)

Während der einfache Schulungszuschlag – unabhängig von der Dauer der Schulungsmaßnahme – weiterhin vom AMS gewährt wird, erfolgt die Abwicklung der erhöhten Schulungszuschläge ab einer Maßnahmendauer von 4 Monaten durch die Länder.

Auch die Schulungszuschläge, die seitens des AMS gewährt werden, werden bei der Berechnung der Sozialhilfe nicht berücksichtigt.

"Mit dem Schulungszuschlag unterstützen wir nun auch Bezieher:innen von Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung, zusätzliche Qualifikationen zu erwerben und dann wieder in den Arbeitsmarkt einzusteigen. Bisher konnten es sich viele Betroffene nur schwer leisten, längere Schulungen zu absolvieren und waren gezwungen, schlecht bezahlte Jobs anzunehmen. Insbesondere in Zeiten, in denen wir in allen Branchen händeringend Fachkräfte suchen, ist das eine wichtige Verbesserung. Unseren Schätzungen zufolge profitieren rund 2.400 Personen von dieser Neuregelung. Für sie verbessern wir die Chancen deutlich, nicht mehr länger auf das soziale Netz angewiesen zu sein und wieder auf eigenen Beinen stehen zu können." – Bundesminister Johannes Rauch

Österreichweite Auszahlung spätestens im Herbst 2024

Ab Inkrafttreten der Neu-Regelung im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz haben die Bundesländer 7 Monate Zeit, ihre Ausführungsgesetze anzupassen. Spätestens im Herbst 2024 soll der Schulungszuschlag an Sozialhilfe-Bezieher:innen erstmals österreichweit ausgezahlt werden.