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Diplomierte Kardiotechnikerin, Diplomierter Kardiotechniker

Eigenverantwortliche Durchführung der extrakorporalen Zirkulation zur Herz-Kreislaufunterstützung sowie der Perfusion und damit zusammenhängende Tätigkeiten.

Weitere Informationen zum Berufsbild/Tätigkeitsbereich, Berufsberechtigung, Berufsausübung, Berufsbezeichnung und Ausbildung den Kardiotechnischen Dienst betreffend, finden Sie in der Broschüre "Gesundheitsberufe in Österreich" im Kapitel 13 unter: Gesundheitsberufe in Österreich (PDF, 4 MB)

Berufsausübung

Eine Berufsausübung im kardiotechnischen Dienst darf nur im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu Trägern einer Krankenanstalt und nach Eintragung in die Kardiotechnikerliste erfolgen.

Kardiotechnikerliste

Liste der diplomierten KardiotechnikerInnen

Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist für die Führung der Kardiotechnikerliste zuständig.

Der Antrag auf Eintragung in die Kardiotechnikerliste sowie die entsprechenden Dokumente sind per Post an die Abteilung VI/A/2 (Büro des Kardiotechnikerbeirates) im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Stubenring 1, 1010 Wien, zu übermitteln.

Hier steht ein befüllbares Antragsformular auf Eintragung in die Kardiotechnikerliste zur Verfügung: Antragsformular (PDF, 112 KB)

Änderungsmeldungen

Kardiotechniker und Kardiotechnikerinnen, die in die Liste eingetragen sind, haben folgende schriftliche Meldungen samt den entsprechenden Nachweisen, binnen eines Monats zu erstatten:

  • Namensänderung
  • Änderung oder Erwerb von akademischen Graden
  • Änderung der Staatsangehörigkeit
  • Änderung des Hauptwohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts
  • Dienstgeberwechsel
  • Beendigung der Berufsausübung im kardiotechnischen Dienst

Die Änderungsmeldungen können auch per E-Mail an post@sozialministerium.at erfolgen.

Anerkennung/Nostrifikation

Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist für die Anerkennung/Nostrifikation von ausländischen Qualifikationsnachweisen von diplomierten Kardiotechnikern und diplomierten Kardiotechnikerinnen zuständig.

Ein Antrag auf Anerkennung bzw. Nostrifikation im Kardiotechnischen Dienst ist per Post an die Abteilung VI/A/2 (Büro des Kardiotechnikerbeirates) im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Stubenring 1, 1010 Wien, zu übermitteln.

Rechtliches

Letzte Aktualisierung: 18. Dezember 2020