Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Informationen zur ECTS-Bewertung psychotherapeutischer Propädeutika und Fachspezifika

Das ehemalige Bundesministerium für Gesundheit hat in Zusammenarbeit mit Mitgliedern des Psychotherapiebeirates einen Leitfaden und Raster zur Berechnung von ECTS-Credits für die psychotherapeutische Ausbildung (Propädeutikum und Fachspezifikum) erstellt, die vom Psychotherapiebeirat am 11. Juni 2013 befürwortend zur Kenntnis genommen worden sind.

ECTS ist ein studierendenorientiertes System zur Akkumulierung und Übertragung von Studienleistungen, das auf der Transparenz von Lernergebnissen und Lernprozessen basiert. Es dient dazu, die Planung, Vermittlung/Bereitstellung, Evaluation, Anerkennung/Anrechnung und Validierung von Qualifikationen bzw. Lerneinheiten sowie die Mobilität der Studierenden zu erleichtern. Das ECTS wird überall in der formalen Hochschulbildung genutzt, kann aber auch auf andere Aktivitäten des Lebenslangen Lernens angewandt werden.

Die ECTS-Credits beruhen auf dem Arbeitsaufwand der Studierenden, der erforderlich ist, die erwarteten Lernergebnisse zu erreichen. Die Lernergebnisse beschreiben, was die Lernenden nach dem erfolgreichen Abschluss eines Lernprozesses wissen, verstehen und können sollten; sie beziehen sich auf Deskriptoren für die Referenzniveaus in nationalen und europäischen Qualifikationsrahmen.

Der Arbeitsaufwand (workload) gibt die Zeit an, die Lernende typischerweise für sämtliche Lernaktivitäten (beispielsweise Vorlesungen, Seminare, Projekte, praktische Arbeit, Selbststudium und Prüfungen) aufwenden müssen, um die erwarteten Lernergebnisse zu erzielen (aus den ECTS-Grundsätzen).

Credits werden sowohl für den gesamten Qualifikationserwerb bzw. einen Studiengang als auch für einzelne Lernkomponenten vergeben (beispielsweise Module, Lehrveranstaltungen, Dissertation, Praktika und Laborarbeit) (aus den ECTS-Grundsätzen).

Das ECTS wird überall in der formalen Hochschulbildung genutzt, kann aber auch auf andere Aktivitäten des lebenslangen Lernens angewandt werden. Wenn Studierende Lernergebnisse in einem anderen Lernkontext oder –Zeitrahmen (formal, nicht formal, informell) erzielt haben, können die zugehörigen Credits nach einer erfolgreichen Überprüfung oder Validierung dieser Lernergebnisse vergeben, anerkannt und angerechnet werden (aus den ECTS-Grundsätzen). (ECTS-Leitfaden, Europäische Gemeinschaften, 2009)

Vertiefende Informationen zu ECTS und zum Bologna-Prozess:

Das Europäische System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (European Credit Transfer-System - ECTS)

Das System der ECTS-Credits (ECTS-Anrechnungspunkte) wurde 1989 im Rahmen von Erasmus (inzwischen Teil des Programms für Lebenslanges Lernen) eingeführt. Ursprünglich wurde es für die Übertragung von Studienleistungen eingerichtet. Das System erleichterte die Anerkennung von Studienaufenthalten im Ausland und verbesserte damit Qualität und Umfang der Studierendenmobilität in Europa. Mit der Unterzeichnung der Bologna Declaration (Bologna-Erklärung) am 19. Juni 1999 wurde ECTS zu einem zentralen Element der Harmonisierung der europäischen Studienstrukturen. Europäische Rechtsgrundlage ist insbesondere der Beschluss Nr. 253/2000/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Januar 2000 über die Durchführung der zweiten Phase des gemeinschaftlichen Aktionsprogramms im Bereich der allgemeinen Bildung Sokrates; Rechtsgrundlage in Österreich ist das Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region, BGBl. III Nr. 71/1999 (Lissabonner Anerkennungsübereinkommen).

ECTS ist einerseits ein Transfersystem, das die Mobilität von Studierenden erleichtert und einen inter-hochschulischen Austausch verbessert, andererseits ein studierendenorientiertes System zur Akkumulierung und Übertragung von Studienleistungen, das auf der Transparenz von Lernergebnissen und Lernprozessen basiert. Es dient der Sicherstellung der Transparenz und Vergleichbarkeit von Studienprogrammen und es unterstützt dabei, die Planung, Vermittlung/Bereitstellung, Evaluation, Anerkennung oder Anrechnung und Validierung von Qualifikationen bzw. Lerneinheiten zu erleichtern. Das ECTS wird überall in der formalen Hochschulbildung genutzt, kann aber auch auf andere Aktivitäten des lebenslangen Lernens angewandt werden.

Zentrales Dokument ist der ECTS-Leitfaden (ECTS Users‘ Guide) aus dem Jahr 2009, der derzeit durch die Bologna Follow-up Gruppe einer Überarbeitung unterzogen wird. Die ECTS-Credits beruhen auf dem Arbeitsaufwand der Studierenden, der erforderlich ist, die erwarteten Lernergebnisse zu erreichen. Die Lernergebnisse beschreiben, was die Lernenden nach dem erfolgreichen Abschluss eines Lernprozesses wissen, verstehen und können sollten; sie beziehen sich auf Deskriptoren für die Referenzniveaus in nationalen und europäischen Qualifikationsrahmen.

Der Arbeitsaufwand (workload) gibt die Zeit an, die Lernende typischerweise für sämtliche Lernaktivitäten (beispielsweise Vorlesungen, Seminare, Projekte, praktische Arbeit, Selbststudium und Prüfungen) aufwenden müssen, um die erwarteten Lernergebnisse zu erzielen. Credits (Anrechnungspunkte) werden sowohl für den gesamten Qualifikationserwerb bzw. einen Studiengang als auch für einzelne Lernkomponenten vergeben (beispielsweise Module, Lehrveranstaltungen, Dissertation, Praktika und Laborarbeit). 25 Stunden Arbeitsaufwand entspricht 1 ECTS-Credit.

Die Anwendung von ECTS in Österreich und im Bereich der Psychotherapieausbildung

Im hochschulischen Bereich ist ECTS in den nationalen österreichischen Rechtsgrundlagen wie folgt umgesetzt:

§ 5 Abs. 3 Universitätsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 120/2002, normiert wie folgt:

Der Arbeitsaufwand für Bachelorstudien hat 180 ECTS-Anrechnungspunkte und für Masterstudien mindestens 120 ECTS-Anrechnungspunkte zu betragen. Der Arbeitsaufwand für ein Bachelorstudium kann in Ausnahmefällen, wenn dies zur Erlangung der Beschäftigungsfähigkeit zwingend erforderlich ist und diese Studiendauer international vergleichbar ist, bis zu 240 ECTS-Anrechnungspunkte betragen. Zur Beschäftigungsfähigkeit ist die Vorlage eines nach international anerkannten wissenschaftlichen Kriterien erstellten Gutachtens erforderlich. In den Humanmedizinischen und Zahnmedizinischen Studien kann der Arbeitsaufwand für das Bachelor- und das Masterstudium insgesamt 360 ECTS-Anrechnungspunkte betragen. Die Berufsberechtigung für den Beruf der Ärztin oder des Arztes und der Zahnärztin oder des Zahnarztes, für sonstige Gesundheitsberufe sowie für den Beruf der Apothekerin oder des Apothekers richtet sich ausschließlich nach den jeweiligen berufsrechtlichen Regelungen, insbesondere nach der Richtlinie 2005/36/EG. Der Arbeitsaufwand für Masterstudien hat mindestens 60 ECTS-Anrechnungspunkte zu betragen, wenn das gemäß § 64 Abs. 3 zu Grunde liegende Bachelorstudium 240 ECTS-Anrechnungspunkte betragen hat. Für das Bachelorstudium für das Lehramt beträgt der Arbeitsaufwand 240 ECTS-Anrechnungspunkte und es ist kein Gutachten zur Beschäftigungsfähigkeit zu erstellen. Masterstudien für das Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) und für das Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) für Absolventinnen und Absolventen eines Lehramtsstudiums für das Lehramt Primarstufe haben mindestens 90 ECTS-Anrechnungspunkte zu umfassen. Masterstudien für das Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) in nur einem Unterrichtsfach haben 120 ECTS-Anrechnungspunkte zu umfassen. Die im Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962, genannten Aufgaben der Schularten sind entsprechend zu berücksichtigen.

§ 3 Abs. 2 Z 2 Fachhochschul-Studiengesetz, BGBl. Nr. 340/1993, normiert wie folgt:

Der Arbeitsaufwand für Fachhochschul-Bachelorstudiengänge hat 180 ECTS-Anrechnungspunkte und für Fachhochschul-Masterstudiengänge 60, 90 oder 120 ECTS-Anrechnungspunkte zu betragen. Für die Berechnung der ECTS-Anrechnungspunkte gilt § 51 Abs. 2 Z 26 Universitätsgesetz 2002 (UG), BGBl. I Nr. 120/2002, sinngemäß. Für berufsbegleitende Fachhochschul-Bachelorstudiengänge kann die Zuteilung der ECTS-Anrechnungspunkte auf das Studienjahr auch unterschritten werden. Wird der Zugang zu einem Fachhochschul-Studiengang gemäß § 4 Abs. 4 vierter Satz beschränkt, so kann die Anzahl der Anrechnungspunkte um bis zu 60 ECTS-Anrechnungspunkte reduziert werden.

Daher wurde im Sinne einer besseren Vergleichbarkeit und Transparenz sowohl in Österreich als auch im europäischen Ausland auch eine Bewertung der Psychotherapieausbildung mit ECTS-Credits in Angriff genommen. Diese soll die Wissenschaftlichkeit der Psychotherapie unterstreichen und kann als Vorarbeit für eine allfällige zukünftige Akademisierung der Psychotherapieausbildung in Österreich gesehen werden. Es soll sichtbar gemacht werden, dass die Psychotherapieausbildung, bezogen auf Niveau, Intensität und Ausbildungsdauer einem Universitäts- oder Fachhochschulstudium gleichgesetzt werden kann. Damit kann eine Voraussetzung für die konstruktive Zusammenarbeit mit Universitäten und Fachhochschulen sowie eine Voraussetzung für eine potenzielle Anrechnung von absolvierten Ausbildungsinhalten für Absolventinnen und Absolventen des psychotherapeutischen Propädeutikums und Fachspezifikums geschaffen werden.

Erste schriftlich dokumentierte Überlegungen für eine Bewertung der Psychotherapieausbildung mit ECTS-Credits gab es bereits im Mai 2007. Diese Arbeiten fanden im Rahmen einer Arbeitsgruppe „ECTS-Auszeichnung“ des ÖBVP statt, die von einer Arbeitsgruppe des Fachspezifikumsausschusses des Psychotherapiebeirats unter der Leitung von Dr. Margret Aull aufgegriffen und weiter entwickelt wurden. Unterstützung erfuhr die Arbeitsgruppe auch seitens des universitären Bereichs insbesondere in der Person von Univ.- Prof. Dr Wilfried Datler und in der Folge durch Dr. Gerhard Pawlowsky und Markus Hochgerner, MSc MSc. Die Ergebnisse dieser Diskussionsrunden dienten als Grundlage für den vom Bundesministerium für Gesundheit erstellten „Leitfaden zur Bewertung des psychotherapeutischen Propädeutikums/Fachspezifikums in ECTS-Credits“.

ECTS-Leitfaden der EU (Deutsch, 2015) (PDF, 2 MB)

ECTS-Leitfaden der EU (Englisch, 2015) (PDF, 1 MB)

Zuletzt aktualisiert am:

04.03.2020

Letzte Aktualisierung: 4. März 2020